Dieser Stoff wird gem Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung, 17. ATP) als Acute Tox. 3 (H331) eingestuft. Nach Rcksprache mit dem Bundesinstitut fr Risikobewertung (BfR) sind die Bewertungen sehr grenzwertig. Insofern wird der "worst case-Fall" angenommen und der Stoff der Klasse 6.1 zugeordnet. Sollten dem Anwender andere Daten vorliegen, die eine Einstufung in die Klasse 6.1 nicht rechtfertigen, muss der Stoff mindestens als umweltgefhrdend klassifiziert und der UN-Nr. 3077 zugeordnet werden.